„Kein historisches Kraftfahrzeug bei Tieferlegung des Fahrwerks um 40 mm“ – Verwaltungsgerichtshof vom 04.04.2019, Ra 2017/11/0302

Der Eigentümer eines VW Käfer, Baujahr 1971, beantragte für seinen Oldtimer eine Einzelgenehmigung als historisches Kraftfahrzeug. Unstrittig war, dass an dem Fahrzeug im Jahr 1997 eine Tieferlegung des Fahrzeuges durch Verkürzen der Federn um ca. 40 mm erfolgte. Der Fahrzeugeigentümer versuchte den Nachweis zu erbringen, dass die Veränderungen an dem Fahrwerk zeitgenössisch sind und verwies … „Kein historisches Kraftfahrzeug bei Tieferlegung des Fahrwerks um 40 mm“ – Verwaltungsgerichtshof vom 04.04.2019, Ra 2017/11/0302 weiterlesen